H-ZWO Logo

Impressum

H-ZWO Agentur für Kommunikation GmbH
Schanzenstraße 39, Gebäude D3
51063 Köln
Telefon: +49 221 933 30 10
info@h-zwo.com

Geschäftsführer
Christoph Engels, Anika Holtey, Frank Holtey
Handelsregister und Registernummer
Handelsregister Köln
Amtsgericht Köln HRB 55598
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE814635470

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
I.GEGENSTAND UND GELTUNG DER BEDINGUNGEN

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Tätigkeiten der Werbeagentur, die diese auf dem Gebiet der Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbemittlung für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt.

(2) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote, bei denen die Werbeagentur als Auftragnehmer auftritt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Werbeagentur sie schriftlich bestätigt.

II.PRÄSENTATION
(1) Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Werbeagentur mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbetreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrages auf die Agenturvergütung angerechnet.

(2) Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von der Werbeagentur im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei der Werbeagentur. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten dagegen vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziffer Vl. auf den Auftraggeber über.

III.ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS, PREISE
(1) Die Angebote der Werbeagentur sind freibleibend und unverbindlich. Erfolgt durch die Werbeagentur eine schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung, so ist allein diese für den Vertragsinhalt maßgebend. Die Verkaufsangestellten und Außendienstmitarbeiter der Werbeagentur sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu machen, die über den Inhalt eines schriftlichen Vertrages hinausgehen.

(2) Wenn nach Abschluss eines Vertrages die Kosten seiner Durchführung und Erfüllung sich infolge einer Preiserhöhung des Vorlieferanten, einer Anhebung von Steuern oder anderer öffentlicher Abgaben, Veränderungen in fremden Währungen, Erhöhung der Ein- und Ausfuhrtarife, der Fracht-, Zollabfertigungs- oder Bankkosten verteuern, hat die Werbeagentur das Recht, vom Auftraggeber eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu fordern.

IV.WETTBEWERBSVERBOT
Die Werbeagentur verpflichtet sich, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen.

V.GEHEIMHALTUNG
Die Werbeagentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Werbeagentur diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltung besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

VI.URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
(1) Die mit den gelieferten Arbeiten der Werbeagentur zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte überträgt die Werbeagentur im Rahmen des Vertragszweckes und im mit dem Auftraggeber vereinbarten Umfang auf den Auftraggeber, d.h. je nach Vertragszweck und Vereinbarung bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart.
(2) Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Werbeagentur.

VII.VERZUG
(1) Die Werbeagentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Sofern der Lieferverzug lediglich auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht beruht, ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes zu verlangen.

VIII.HAFTUNG
(1) Die Werbeagentur haftet nicht für die rechtliche Unbedenklichkeit einer geplanten Werbemaßnahme, wenn sie dem Auftraggeber zuvor die Werbung vorgelegt und dieser sie genehmigt hat. Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die Werbeagentur dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) In keinem Fall haftet die Werbeagentur wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers, ebenso wenig für Schutzrechtsverletzungen soweit diese offenkundig sind. Die Werbeagentur haftet auch nicht für patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutzoder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.

IX.HAFTUNG FÜR EDV-PRODUKTE
Die Haftung der Werbeagentur für Pflichtverletzungen und deren Folgen im Zusammenhang mit der Erstellung von Computerprogrammen oder computergestützten Werbemaßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

X.SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Werbeagentur und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Parteien ist, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, Köln.

(2) Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Auch ein Verzicht der Parteien auf die Schriftform ist formbedürftig.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
H-ZWO Logo

H-ZWO Agentur für Kommunikation GmbH

Schanzenstr. 39
Gebäude D3
51063 Köln-Mülheim
Geschäftsführer:
Christoph Engels, Anika Holtey, Frank Holtey Handelsregister des Amtsgerichts Köln Registernummer HRB 55598 Handelsregister Köln

Kontakt

T: +49 221 933 30 10

www.h-zwo.com info@h-zwo.com
Für Einblicke in Ordnung und Chaos, Organisation und Kreativität, folgt uns uns auf:
© 2024 H-ZWO Agentur für Kommunikation GmbH
Impressum Datenschutz